13,90 Euro. Fertig. Oder?
Schön wär’s. 😏
Wer beim Thema Mindestlohn einmal kurz Google bemüht, könnte auf die Idee kommen:
Stundenlohn geprüft. 13,90 Euro oder mehr. Haken dran. Lohn läuft.
Tja.
Genau an dieser Stelle fängt der Spaß manchmal erst an.
Denn in der Lohnbuchhaltung gibt es nicht nur den gesetzlichen Mindestlohn. Es gibt Branchenmindestlöhne, Tarifverträge, Entgeltgruppen, Zuschläge, Sonderregelungen – und natürlich Änderungen, die irgendwann still und leise zum Monatswechsel um die Ecke kommen.
Willkommen in der Lohnbuchhaltung. Hier ist selbst der Mindestlohn manchmal nicht einfach nur der Mindestlohn. 🤘
Ein schönes Beispiel: die Zeitarbeit
Seit dem 1. September 2026 gilt in der Arbeitnehmerüberlassung eine Lohnuntergrenze von 15,33 Euro brutto pro Stunde.
Nicht 13,90 Euro.
Und damit wir uns an die Zahl gar nicht erst zu sehr gewöhnen: Zum 1. April 2027 steigt sie bereits wieder auf 15,87 Euro.
Gleichzeitig sind zum 1. September die tariflichen Entgelte in der Zeitarbeit gestiegen.
Das zeigt ziemlich schön, warum es in der Lohnabrechnung nicht reicht, einfach nur zu fragen:
„Verdient der Mitarbeiter mindestens den gesetzlichen Mindestlohn?“
Die bessere Frage lautet:
„Welche Regelung gilt eigentlich für genau diesen Mitarbeiter?“
Und plötzlich wird aus einer einfachen Zahl ein kleines Puzzle.
Branche. Tarifvertrag. Tätigkeit. Zuschläge. Und der ganze Rest.
Genau da wird Lohnbuchhaltung interessant.
Oder kompliziert.
Je nachdem, wen man fragt. 😸
Denn für eine korrekte Abrechnung können beispielsweise Branche und Tätigkeit, ein anzuwendender Tarifvertrag, die richtige Entgeltgruppe, Arbeitszeiten und Zuschläge oder besondere gesetzliche beziehungsweise tarifliche Regelungen entscheidend sein.
Und manchmal ändern sich diese Dinge auch noch mitten im Jahr.
Deshalb gehört für mich zu guter Lohnbuchhaltung mehr, als einmal im Monat Daten ins System zu schieben und anschließend auf „Abrechnung erstellen“ zu klicken.
Der Knopf weiß nämlich nicht automatisch, ob vorher jemand die richtigen Fragen gestellt hat.
„Aber das Programm rechnet das doch.“
Ja.
Wenn man ihm vorher das Richtige sagt. 😏
Das ist ein Satz, den ich wahrscheinlich auf eine Tasse drucken lassen sollte.
Moderne Lohnprogramme sind großartig. Automatisierung ist großartig. Und KI wird uns in den nächsten Jahren noch einiges an Routinearbeit abnehmen.
Aber ein falscher Sachverhalt wird durch perfekte Software nicht richtiger.
Wenn eine falsche Lohnart hinterlegt ist, eine tarifliche Regelung übersehen wurde oder sich gesetzlich etwas geändert hat, kann ein Programm die falsche Grundlage ausgesprochen zuverlässig weiterverarbeiten.
Monat für Monat.
Bis irgendwann jemand genauer hinschaut.
Und genau deshalb rockt guter Lohn ein bisschen anders.
Für mich bedeutet Lohnbuchhaltung nicht nur:
Was muss diesen Monat abgerechnet werden?
Sondern auch:
Passt das überhaupt noch?
Hat sich etwas geändert? Gibt es Besonderheiten? Fällt mir etwas auf? Muss ich beim Arbeitgeber nachfragen?
Manchmal lautet die Antwort schlicht: alles bestens.
Und manchmal lautet sie:
„Du, wir müssen da mal kurz drüber reden.“
Genau für diesen Satz braucht es jemanden, der nicht nur Zahlen verarbeitet, sondern versteht, was dahinter passiert.
Denn Payroll ist eben mehr als einmal im Monat auf den Knopf drücken.
Und der Mindestlohn?
Der ist manchmal wirklich erst der Anfang. 🤘
Lohn rockt.
Mehr zum Thema: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sabine Schulz · Lohnbuchhalterin
0160 99182077 · sabine@schulz-schulz.de
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